Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Geltungsbereich
Die Lieferungen und Leistungen von IT-Produktiv Fischer erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Lieferanten sind nur dann wirksam, wenn sie von IT-Produktiv Fischer schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für die Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabredungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von IT-Produktiv Fischer.
2. Lieferungen und Leistungen
Die Angebote von IT-Produktiv Fischer sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von IT-Produktiv Fischer, oder mit der Annahme der Lieferung durch den Kunden oder Lieferanten zustande. IT-Produktiv Fischer ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die zeigen, daß der Kunde nicht kreditwürdig ist. IT-Produktiv Fischer ist berechtigt, abweichend von den Bestellungen des Kunden geänderte und angepaßte Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Recht zur Teillieferung und deren Fakturierung bleibt IT-Produktiv Fischer ausdrücklich vorbehalten. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Sendung versandbereiter Waren aus Gründen, die nicht von der Firma IT-Produktiv Fischer zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von IT-Produktiv Fischer vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei IT-Produktiv Fischer oder beim Hersteller eintreten, wie z. Bsp. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte IT-Produktiv Fischer mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch die Firma IT-Produktiv Fischer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern nicht anders vereinbart, ist IT-Produktiv Fischer berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.
3. Abnahme und Gefahrübergang
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Beanstandung innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt, soweit nicht die Vorraussetzungen für eine Rücksendung gemäß unseren allgemeinen Rücksendebedingungen vorliegen. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von IT-Produktiv Fischer benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von IT-Produktiv Fischer verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich exklusiv Versandkosten. Diese, sowie grundsätzlich alle Lieferungen werden zuzüglich Transportversicherung und Abwicklungspauschale gesondert berechnet. IT-Produktiv Fischer behält sich das Recht vor, die Preise für Material oder Versandkosten zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen der Firma IT-Produktiv Fischer selbst vorliegen. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen. Zahlungen sind, falls nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach Erhalt der Ware bar oder per Euroscheck ohne Abzug zu leisten. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Falls schriftlich festgelegt ist, daß der Kunde per Rechnung oder Verrechnungsscheck beliefert wird, muß die komplette Rechnungssumme mit dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel beglichen werden. In Überschreitung der Zahlungstermine steht der Firma IT-Produktiv Fischer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf den für den entsprechenden Zeitpunkt festgelegten Zinssatz der Deutschen Bank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schaden bleibt unberührt. IT-Produktiv Fischer ist berechtigt, trotz anderslautende Bestimmungen des Kunden oder Lieferanten, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Firma IT-Produktiv Fischer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigen Grund abgewichen wird, kann IT-Produktiv Fischer jederzeit wahlweise Zug um Zug Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die IT-Produktiv Fischer Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
5. Eigentumsvorbehalt
Das Vertragsprodukt bleibt
Eigentum von IT-Produktiv Fischer bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger
Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Kunde ist unwiderruflich zur
Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter
Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung
in irgend einer Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der
Kunde auf das Eigentum von IT-Produktiv Fischer hinzuweisen und IT-Produktiv
Fischer unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist
der Kunde dafür verantwortlich, daß der Dritte die Rechte von IT-Produktiv
Fischer berücksichtigt. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware
mit IT-Produktiv Fischer gehörenden Waren erwirbt IT-Produktiv Fischer
Miteigentum anteilmäßig im Verhältnis des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware
erfolgen für IT-Produktiv Fischer als Hersteller, ohne IT-Produktiv Fischer zu
verpflichten. An der verarbeitenden Ware entsteht Miteigentum von IT-Produktiv
Fischer im Sinne der vorstehenden Bestimmungen. Bei Zahlungsverzug, auch aus
anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von IT-Produktiv Fischer
an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf IT-Produktiv Fischer zur
Geltendmachung des Eigentumsvorbehalt an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume
des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Die
Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes oder die Pfändung des
Liefergegenstandes durch IT-Produktiv Fischer gelten nicht als Vertragsrücktritt
sofern der Kunde Kaufmann ist. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der
Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware
bereits zum Zeitpunkt der
Bestellung im Voraus an IT-Produktiv Fischer ab. IT-Produktiv Fischer ist im
Rahmen des ordungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und
verpflichtet. Auf Verlangen von IT-Produktiv Fischer wird der Kunde die
abgetretenen Forderungen benennen. IT-Produktiv Fischer darf zur Sicherung
seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Übersteigt
der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von IT-Produktiv Fischer um
mehr als 20%, gibt IT-Produktiv Fischer auf Verlangen des Kunden den übersteigenden
Teil der Sicherheiten frei. Für Test und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände
bleiben grundsätzlich im Eigentum von IT-Produktiv Fischer. Sie dürfen vom
Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit IT-Produktiv Fischer benutzt
werden.
6. Software und Dienstleistung
Das Anpassen, Speichern, Sichern oder Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen oder Änderungen oder Ergänzungen der unterstützten Programme obliegt alleine dem Anwender. IT-Produktiv Fischer übernimmt keine Verantwortung für die Pflege oder Sicherung der Stamm- oder Bewegungsdaten des Anwenders. Der Anwender ist dafür verantwortlich, die eigenen erstellten Daten regelmäßig, insbesondere den aktuellen Datenbestand vor Überprüfung der EDV Anlage zu sichern, weiterhin vor jeder Änderung oder Ergänzung der Programme. Die Firma IT-Produktiv Fischer übernimmt keine Haftung für herstellerbedingte Programmfehler. Der Anwender trägt die Verantwortung für die Nutzung und den eventuellen Mißbrauch von Zugangs- und Lizenznummern.
7. Gewährleistung
IT-Produktiv Fischer gewährleistet, daß die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von IT-Produktiv Fischer schriftlich bestätigt wurden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normaler Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, oder fehlerhafte Programm-, Software- und / oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden und Folgeschäden an Hard- und Software, die durch unsachgemäße Kenntnisse des Anwenders im Bereich der Installation von Hardwarekomponenten, Softwareprogrammen und Treibern verursacht werden. Ausschließlich durch IT-Produktiv Fischer bestimmte Personen dürfen diese Art der Arbeiten durchführen, andernfalls ist IT-Produktiv Fischer für keine Art von Gewährleistungsansprüchen, Schäden und Folgeschäden haftbar. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder von IT-Produktiv Fischer selbstangebrachte Identifizierungsetiketten sowie alle anderen ähnliche Kennzeichnungen vom Kunden entfernt worden sind. Diese Gewährleistungsansprüche gegen IT-Produktiv Fischer beginnen ab dem Zeitpunkt der Gefahrübergabe und enden mit der gesetzlichen Gewährleistungfrist von 24 Monaten. Sie sind nicht übertragbar. Innerhalb der ersten sechs Monate reguliert die Firma IT-Produktiv Fischer jeden Gewährleistungsfall selbst (ausgenommen sind Drucker, Scanner, Monitore, Notebooks und Komplettsysteme sowie unvollständig zurückgesandte oder mechanisch beschädigte Ware). Ab dem siebten Monat wird Beckers Computer Systeme als Erfüllungshilfe des Kunden die von Ihm reklamierte Ware an den Hersteller weiterleiten. Hierbei gelten ausschließlich die Gewährleistungs- und Garantieleistungen der jeweiligen Hersteller. In diesem Fall wird die Zeit zur Überprüfung vom Hersteller auf den Kunden weiter übertragen. Dabei sind vom Kunden die jeweiligen Gewährleistungs- und Garantiezeiten der Hersteller zu beachten. Beanstandete Ware ist der Firma IT-Produktiv Fischer mit einer genau formulierten und eindeutigen Fehlerbeschreibung des Kunden in der Originalverpackung zur Verfügung zu stellen. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von IT-Produktiv Fischer Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in den Besitz von IT-Produktiv Fischer über. Im Falle der Nachbesserung übernimmt IT-Produktiv Fischer die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde. Gewährleistungsansprüche für reparierte oder ausgetauschte Artikel bedeuten weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Gewährleistungszeit. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist IT-Produktiv Fischer berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von IT-Produktiv Fischer berechnet. Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüchen des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste zu beachten.
8. Haftung / Allgemeine Bestimmung
IT-Produktiv Fischer haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn. Die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung von IT-Produktiv Fischer Mitgliedern, die als Erfüllungshilfen tätig geworden sind, ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von IT-Produktiv Fischer mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Weiterverarbeitung innerhalb der Firma IT-Produktiv Fischer.
Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist Krefeld. Willich, den 20. Februar 2006